Ratgeber
Kombinationsleistung in der Pflege: Pflegegeld und Pflegedienst clever kombinieren
Warum diese Option vielen Familien das Leben leichter macht
Du pflegst deinen Vater oder deine Mutter zu Hause und kommst langsam an deine Grenzen. Vielleicht reicht die Zeit am Morgen nicht mehr für die Körperpflege, vielleicht möchtest du an drei Tagen die Woche Unterstützung beim Anziehen. Gleichzeitig willst du das Pflegegeld nicht komplett verlieren, weil es eine wichtige finanzielle Anerkennung für deinen Einsatz ist. Genau hier setzt die Kombinationsleistung an. Sie erlaubt dir, einen ambulanten Pflegedienst nur für bestimmte Aufgaben einzubuchen und trotzdem einen Teil des Pflegegeldes weiter zu beziehen.
Wir vom Pflegedienst Hartmann & Brohm aus Hilter am Teutoburger Wald begleiten Familien seit über 30 Jahren in genau dieser Situation. Viele Angehörige glauben fälschlich, sie müssten sich zwischen Pflegegeld und Pflegedienst entscheiden. Das stimmt so nicht. Mit der Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI lässt sich beides kombinieren, individuell auf eure Lebenssituation zugeschnitten. Das spart nicht nur Nerven, sondern bringt im besten Fall sogar mehr finanzielle Entlastung, weil die Pflegesachleistungen deutlich höher dotiert sind als das reine Pflegegeld.