Pflegeleistungen

Grundpflege

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen den Alltag nicht mehr alleine bestreiten können, haben Sie in den meisten Fällen einen Anspruch auf grundpflegerische Leistungen. Im Rahmen der Grundpflege helfen wir bei der Körperpflege wie Baden und Duschen, beim Aus- und Ankleiden sowie beim Toilettengang. Zudem unterstützen wir bei der Ernährung und sorgen für eine ausreichende Mobilität.

Wir begleiten alle Betroffenen, um ihnen trotz ihrer Benachteiligungen ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und damit die Einschränkungen der Lebensqualität zu vermindern.

Bei vorhandenem Pflegegrad übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die grundpflegerischen Leistungen. Rund um die Beantragung und Finanzierung der Pflegeleistungen beraten wir Sie gern ausführlich und persönlich. Dieser Service ist bei uns im Pflegedienst kostenlos.

Grundpflege SGB XI

  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Hilfe beim Baden und Duschen
  • Hilfe beim Aus- und Ankleiden
  • Hilfe bei der Ausscheidung
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Hilfe bei der Essenszubereitung
  • Hilfe beim Zubettgehen und beim Aufstehen

Behandlungspflege

Vom behandelnden Arzt können die Leistungen der Behandlungspflege verordnet werden und sollen so die ärztliche bzw. medizinische Versorgung in der häuslichen Umgebung sicherstellen. Dabei handelt sich um Behandlungsmaßnahmen, die der Arzt an die Pflegekräfte delegiert und die von ihm beaufsichtigt werden. Dazu gehören die Medikamentenvorbereitung und -gabe genauso wie Wundversorgung, Katheterwechsel, Kontrolle des Blutzuckers und weitere Maßnahmen. In der Regel übernimmt die Krankenkasse die entstehenden Kosten der Behandlungspflege.

Behandlungspflege SGB V

  • Vorbereitung von Medikamenten
  • Medikamentengabe
  • Wechsel von Verbänden
  • Wundversorgung
  • Kontrolle des Blutzuckers
  • Dekubitusversorgung
  • Wechsel von Kathetern
  • Verabreichung von Injektionen
  • PEG-Versorgung
  • Portversorgung
  • Kompressionsstrümpfe / Kompressionsverbände

Hauswirtschaftliche Hilfen

Durch Krankheit, Alter oder körperliche Einschränkung sind viele Menschen nicht mehr in der Lage, den eigenen Haushalt ausreichend zu führen. Es entsteht eine Art von Hilflosigkeit, bei der unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne unterstützen und im Haushalt helfen. Dazu gehört die Zubereitung von Mahlzeiten, das Reinigen der Wohnung, Wäsche waschen, bügeln und das Besorgen von Einkäufen.

Hauswirtschaftliche Hilfen werden in der Regel von der Pflegeversicherung übernommen. Gerne helfen wir Ihnen in einem detaillierten persönlichen Gespräch zur komplexen Beantragung und Finanzierung der Leistungen. Auch dieser Service ist im ersten Schritt kostenlos.

  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Reinigung der Wohnung
  • Bodenpflege
  • Wäschepflege und Bügeln
  • Besorgungen und Einkäufe
  • Hilfe beim Beziehen der Betten

Verhinderungspflege

Ziel der Verhinderungspflege ist es, die pflegenden Angehörigen bzw. Pflegepersonen vom Pflegealltag zu entlasten. Die Pflegeaufgaben werden von einem ambulanten Pflegedienst für maximal sechs Wochen im Jahr übernommen, wenn die Pflegeperson erkrankt ist oder sich im Urlaub befindet. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, eine solche Verhinderungspflege stunden- oder tageweise in Anspruch zu nehmen. In einem umfassenden, persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen gerne alles zum Thema Verhinderungspflege.

Hausnotruf

Mit Hilfe des Hausnotrufes ermöglichen wir Betroffenen trotz großer körperlicher und geistiger Einschränkungen, weiterhin zu Hause zu wohnen. Das Hausnotrufgerät funktioniert in der ganzen Wohnung und ist Tag und Nacht einsatzbereit. Es kann sogar als Armband und Halskette getragen werden. Der Pflegedienst hält eine 24-Stunden-Erreichbarkeit vor. Die Kosten werden von der Pflegeversicherung bei bestehendem Pflegegrad übernommen. Gerne beraten wir Sie auch zu diesem Thema persönlich – und kostenlos.

Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 Pflegeversicherungsgesetz

Pflegegeldempfänger, die nicht von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden, sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen. Die Beratung wird durch einen zugelassenen Pflegedienst halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3 sowie vierteljährlich bei Pflegegrad 4 und 5 im häuslichen Umfeld vollzogen. So soll gewährleistet werden, dass die pflegerische Versorgung des Pflegebedürftigen gesichert ist.

Als zugelassener Pflegedienst übernehmen wir gerne diese Beratung und geben Ihnen dabei fachkundige Tipps. Die zuständige Pflegekasse erhält dann von uns die Bescheinigung der Durchführung und übernimmt auch vollständig die Kosten des Beratungseinsatzes.

Grundpflege

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen den Alltag nicht mehr alleine bestreiten können, haben Sie in den meisten Fällen einen Anspruch auf grundpflegerische Leistungen. Im Rahmen der Grundpflege helfen wir bei der Körperpflege wie Baden und Duschen, beim Aus- und Ankleiden sowie beim Toilettengang. Zudem unterstützen wir bei der Ernährung und sorgen für eine ausreichende Mobilität.

Wir begleiten alle Betroffenen, um ihnen trotz ihrer Benachteiligungen ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und damit die Einschränkungen der Lebensqualität zu vermindern.

Bei vorhandenem Pflegegrad übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die grundpflegerischen Leistungen. Rund um die Beantragung und Finanzierung der Pflegeleistungen beraten wir Sie gern ausführlich und persönlich. Dieser Service ist bei uns im Pflegedienst kostenlos.

Grundpflege SGB XI

  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Hilfe beim Baden und Duschen
  • Hilfe beim Aus- und Ankleiden
  • Hilfe bei der Ausscheidung
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Hilfe bei der Essenszubereitung
  • Hilfe beim Zubettgehen und beim Aufstehen

Behandlungspflege

Vom behandelnden Arzt können die Leistungen der Behandlungspflege verordnet werden und sollen so die ärztliche bzw. medizinische Versorgung in der häuslichen Umgebung sicherstellen. Dabei handelt sich um Behandlungsmaßnahmen, die der Arzt an die Pflegekräfte delegiert und die von ihm beaufsichtigt werden. Dazu gehören die Medikamentenvorbereitung und -gabe genauso wie Wundversorgung, Katheterwechsel, Kontrolle des Blutzuckers und weitere Maßnahmen. In der Regel übernimmt die Krankenkasse die entstehenden Kosten der Behandlungspflege.

Behandlungspflege SGB XI

  • Vorbereitung von Medikamenten
  • Medikamentengabe
  • Wechsel von Verbänden
  • Wundversorgung
  • Kontrolle des Blutzuckers
  • Dekubitusversorgung
  • Wechsel von Kathetern
  • Verabreichung von Injektionen
  • PEG-Versorgung
  • Portversorgung
  • Kompressionsstrümpfe / Kompressionsverbände

Hauswirtschaftliche Hilfen

Durch Krankheit, Alter oder körperliche Einschränkung sind viele Menschen nicht mehr in der Lage, den eigenen Haushalt ausreichend zu führen. Es entsteht eine Art von Hilflosigkeit, bei der unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne unterstützen und im Haushalt helfen. Dazu gehört die Zubereitung von Mahlzeiten, das Reinigen der Wohnung, Wäsche waschen, bügeln und das Besorgen von Einkäufen.

Hauswirtschaftliche Hilfen werden in der Regel von der Pflegeversicherung übernommen. Gerne helfen wir Ihnen in einem detaillierten persönlichen Gespräch zur komplexen Beantragung und Finanzierung der Leistungen. Auch dieser Service ist im ersten Schritt kostenlos.

  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Reinigung der Wohnung
  • Bodenpflege
  • Wäschepflege und Bügeln
  • Besorgungen und Einkäufe
  • Hilfe beim Beziehen der Betten

Verhinderungspflege

Ziel der Verhinderungspflege ist es, die pflegenden Angehörigen bzw. Pflegepersonen vom Pflegealltag zu entlasten. Die Pflegeaufgaben werden von einem ambulanten Pflegedienst für maximal sechs Wochen im Jahr übernommen, wenn die Pflegeperson erkrankt ist oder sich im Urlaub befindet. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, eine solche Verhinderungspflege stunden- oder tageweise in Anspruch zu nehmen. In einem umfassenden, persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen gerne alles zum Thema Verhinderungspflege.

Hausnotruf

Mit Hilfe des Hausnotrufes ermöglichen wir Betroffenen trotz großer körperlicher und geistiger Einschränkungen, weiterhin zu Hause zu wohnen. Das Hausnotrufgerät funktioniert in der ganzen Wohnung und ist Tag und Nacht einsatzbereit. Es kann sogar als Armband und Halskette getragen werden. Der Pflegedienst hält eine 24-Stunden-Erreichbarkeit vor. Die Kosten werden von der Pflegeversicherung bei bestehendem Pflegegrad übernommen. Gerne beraten wir Sie auch zu diesem Thema persönlich – und kostenlos.

Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 Pflegeversicherungsgesetz

Pflegegeldempfänger, die nicht von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden, sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen. Die Beratung wird durch einen zugelassenen Pflegedienst halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3 sowie vierteljährlich bei Pflegegrad 4 und 5 im häuslichen Umfeld vollzogen. So soll gewährleistet werden, dass die pflegerische Versorgung des Pflegebedürftigen gesichert ist.

Als zugelassener Pflegedienst übernehmen wir gerne diese Beratung und geben Ihnen fachkundige Tipps. Die zuständige Pflegekasse erhält von uns die Bescheinigung der Durchführung und übernimmt vollständig die Kosten des Beratungseinsatzes.

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